Änderungen bei Überstundenzuschlägen und beim Feiertagsentgelt
Damit sich Mehrarbeit zukünftig stärker lohnt und mehr Netto vom Brutto bleibt, wurden neue steuerliche Regelungen mit Wirkung ab 2026 beschlossen.
Damit sich Mehrarbeit zukünftig stärker lohnt und mehr Netto vom Brutto bleibt, wurden neue steuerliche Regelungen mit Wirkung ab 2026 beschlossen.
Das Krypto‑Meldepflichtgesetz (Krypto‑MPfG) macht Krypto‑Transaktionen für das Finanzamt ab 1. Jänner 2026 weitgehend transparent, denn es verpflichtet Krypto‑Dienstleister, umfangreiche Daten zu ihren Kundinnen und Kunden jährlich zu melden.
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) bringt ab 1. Jänner 2026 eine Reihe von punktuellen, aber für die Praxis und Unternehmen durchaus spürbaren Änderungen im Steuerrecht mit sich.
Darf ein Dienstwagen auch privat genutzt werden, muss dafür ein Sachbezug am Lohnzettel berücksichtigt werden. Doch was passiert, wenn einem Mitarbeiter gleich mehrere Firmenfahrzeuge privat zur Verfügung stehen? Das Bundesfinanzgericht (BFG) schafft in einem dazu ergangenen Urteil vorerst Klarheit.
In Wien wurde der Wohnbauförderungsbeitrag mit 1. Jänner 2026 von insgesamt 1,0 Prozent auf 1,5 Prozent angehoben; Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen nun jeweils 0,75 Prozent statt 0,5 Prozent. Das wirkt sich sowohl auf die Personalkosten der Unternehmen als auch auf die Sozialversicherungsbeiträge und den Nettobezug der Mitarbeiter aus.
Damit bei der Finanz der Datenkorb gut gefüllt ist, müssen Unternehmen bis Ende Februar zahlreiche Daten melden.
Der Kostenersatz für das Laden arbeitgebereigener Elektrofahrzeuge wurde für das Kalenderjahr 2026 mit 32,806 Cent pro kWh festgelegt.
Ab Oktober 2026 darf der Registrierkassenbeleg auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Der digitale Beleg kann damit die Zettelwirtschaft ablösen.
Seit Jahresbeginn ist der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe mit einem geringfügigen Zuverdienst stark eingeschränkt.
Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2026
Reparieren statt wegwerfen. Retten statt ersetzen. Nachdem der Reparaturbonus im Mai 2025 ausgelaufen ist, startet nun die Geräte-Retter-Prämie.
Das Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) – kurz vor Weihnachten veröffentlicht – bringt ab 2026 einige Änderungen.
Wenn Sie aufgrund hoher Gewinne mit einer Nachzahlung der Beiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) rechnen müssen, haben Sie drei Möglichkeiten. Wir zeigen Ihnen, wie Einnahmen-Ausgaben-Rechner noch in diesem Jahr Ihre Steuerlast senken können.
Die neue Weiterbildungszeit ersetzt ab 1. Jänner 2026 die bisherige Bildungskarenz und setzt den Fokus auf arbeitsmarktrelevante Qualifizierung. Weiterbildungen bleiben möglich, aber mit strengeren Voraussetzungen und Nachweispflichten sowie einem kleineren Förderbudget.
Pensionsabfindungen sind Einmalzahlungen anstelle einer laufenden Firmenpension und können für Geschäftsführer steuerlich attraktiv sein. Wer den vorteilhaften Hälftesteuersatz in Anspruch nehmen möchte, muss die sehr strengen Voraussetzungen der aktuellen Rechtsprechung beachten.
Wer heuer noch Steuern sparen will, dem sei der Investitionsfreibetrag (IFB) und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (inv. GFB) nochmals ans Herz gelegt.
Gut ausgebildete und einsatzbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten stellt viele Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Es gibt eine Reihe an steuerfreien Geschenken und Incentives, mit denen Sie auch heuer besonders motivieren können.
Spenden statt schenken wird auch bei Unternehmen immer beliebter. Doch egal wofür Sie sich entscheiden – hier finden Sie die steuerlichen Rahmenbedingungen.
Der letzte Beleg der Registrierkasse vor dem Jahreswechsel ist der Jahresbeleg. Er wird mit Wert 0 erstellt und in Finanz Online überprüft. Ein gedruckter oder als Datei abgespeicherter Beleg muss sieben Jahre aufbewahrt werden.
Wir haben für Sie die wichtigsten Steuertermine übersichtlich aufbereitet.