Weihnachten 2026: Rechtzeitige Planung beginnt bereits im Sommer
Die Tage rund um Weihnachten und den Jahreswechsel zählen zu den begehrtesten Freizeitphasen des Jahres.
Die Tage rund um Weihnachten und den Jahreswechsel zählen zu den begehrtesten Freizeitphasen des Jahres.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – abhängig von ihrer Größe – ihre Gehaltsstrukturen nachvollziehbar offenzulegen. Die EU-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten eine Umsetzung in nationales Recht bis 7. Juni 2026.
Auch im Jahr 2026 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, besondere Leistungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer steuerfreien Prämie zu honorieren. Der Gesetzgeber hat die Regelung zur Mitarbeiterprämie verlängert – allerdings nur noch bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro.
Die Ära der vollständigen Steuerfreiheit für die Privatnutzung von Elektro-Dienstwägen in Österreich steht offenbar vor dem Ende. Im Rahmen des geplanten Doppelbudgets 2027/2028 plant die Bundesregierung die Einführung eines Sachbezuges für E-Autos und sorgt damit für massive Kritik.
Kleine Lkw über 2,5 Tonnen brauchen ab 1. Juli 2026 im grenzüberschreitenden Warenverkehr ein Kontrollgerät.
Seit 1. Jänner 2026 gilt die Hitzeschutzverordnung (Hitze-V). Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind ab diesem Sommer verstärkt verpflichtet, Schutzmaßnahmen vor zu großer Hitze zu ergreifen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.
Damit sich Mehrarbeit zukünftig stärker lohnt und mehr Netto vom Brutto bleibt, wurden neue steuerliche Regelungen mit Wirkung ab 2026 beschlossen.
Darf ein Dienstwagen auch privat genutzt werden, muss dafür ein Sachbezug am Lohnzettel berücksichtigt werden. Doch was passiert, wenn einem Mitarbeiter gleich mehrere Firmenfahrzeuge privat zur Verfügung stehen? Das Bundesfinanzgericht (BFG) schafft in einem dazu ergangenen Urteil vorerst Klarheit.
Der Kostenersatz für das Laden arbeitgebereigener Elektrofahrzeuge wurde für das Kalenderjahr 2026 mit 32,806 Cent pro kWh festgelegt.
Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2026
Die neue Weiterbildungszeit ersetzt ab 1. Jänner 2026 die bisherige Bildungskarenz und setzt den Fokus auf arbeitsmarktrelevante Qualifizierung. Weiterbildungen bleiben möglich, aber mit strengeren Voraussetzungen und Nachweispflichten sowie einem kleineren Förderbudget.
Gut ausgebildete und einsatzbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten stellt viele Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Es gibt eine Reihe an steuerfreien Geschenken und Incentives, mit denen Sie auch heuer besonders motivieren können.