weenab - istock.com

Auslandsimmobilie verkaufen: Wann Österreich mitbesteuert

Viele Österreicher besitzen eine Ferienwohnung am Gardasee, ein Häuschen in Ungarn oder ein Appartement an der Adria. Spätestens beim Verkauf stellt sich die Frage, ob der Veräußerungsgewinn auch in Österreich versteuert werden muss.

Weiterlesen…
Romolo Tavani - stock.adobe.com

Immobilienverkauf: Warum die Meldebestätigung allein oft nicht reicht

Wer seine Eigentumswohnung oder sein Eigenheim verkauft, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) befreit sein.

Weiterlesen…
Wattana - stock.adobe.com

Vorbehaltsfruchtgenuss und AfA: Neue Regeln für die Praxis

Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie wird häufig der Fruchtgenuss zurückbehalten, damit die Geschenkgeber finanziell abgesichert bleiben.

Weiterlesen…
ArLawKa AungTun - istockphoto

Gebührenbefreiung bei Immobilienkäufen nur noch bis Juni 2026

Wer sich noch die Grundbuch- und Pfandrecht-Eintragungsgebühr beim Kauf von Immobilien sparen möchte, sollte sich beeilen, denn die Gebührenbefreiung endet am 30. Juni 2026.

Weiterlesen…
Mirsad sSrajlic - istock.com

Vermietung von Altvermögen: Wahlrecht ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 haben Vermieter von Gebäuden des Altvermögens ein Wahlrecht bei der steuerlichen Abschreibung. Betroffen sind erstmalige und wiederaufgenommene Vermietungen ab 2026. Um die beste Option zu wählen, sollte man vorher genau rechnen.

Weiterlesen…
Tima Miroshnichenko - pexels.com

Grundanteil in der Vermietung

Bei vermieteten Immobilien im Privatvermögen kann steuerlich nur der Gebäudewert abgeschrieben werden, nicht jedoch der Wert des Grund und Bodens. Daher ist ein hoher Gebäudeanteil vorteilhaft. Problematisch wird es, wenn der tatsächliche Grundanteil niedriger ist als der gesetzlich festgelegte.

Weiterlesen…
elxeneize - istock.com

Wohnbauförderungsbeitrag Wien: Mehrkosten für Arbeit ab 2026

In Wien wurde der Wohnbauförderungsbeitrag mit 1. Jänner 2026 von insgesamt 1,0 Prozent auf 1,5 Prozent angehoben; Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen nun jeweils 0,75 Prozent statt 0,5 Prozent. Das wirkt sich sowohl auf die Personalkosten der Unternehmen als auch auf die Sozialversicherungsbeiträge und den Nettobezug der Mitarbeiter aus.

Weiterlesen…