Frist 30. September 2026 – Jahresabschluss zum Firmenbuchgericht
Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft muss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuchgericht offengelegt werden. Sonst drohen saftige Strafen.
Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft muss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuchgericht offengelegt werden. Sonst drohen saftige Strafen.
Lange erwartet, nun endlich absehbar: Die Grenze für die doppelte Buchhaltung wird von 700.000 Euro auf 1 Mio. Euro Jahresumsatz angehoben. So sehen die aktuellen Pläne der Bundesregierung aus:
Künftig sollen selbsterstellte Software, Patente und andere immaterielle Vermögensgegenstände in der Bilanz aktiviert werden können. So sehen die aktuellen Pläne der Bundesregierung aus:
In diesen Monaten erhalten rund 300.000 ID Austria-Besitzer die Information über das Ende der Gültigkeit ihres Zertifikats. Wer eine solche Nachricht erhält, sollte sich beeilen. Denn ist das Zertifikat einmal abgelaufen, muss die ID Austria neu beantragt werden.
Die Verordnung über die Meldung bestimmter Honorare wird um Lizenzempfänger erweitert. Lizenzhonorare aus 2026 müssen erstmalig bis Februar 2027 gemeldet werden.
Damit bei der Finanz der Datenkorb gut gefüllt ist, müssen Unternehmen bis Ende Februar zahlreiche Daten melden.
Ab Oktober 2026 darf der Registrierkassenbeleg auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Der digitale Beleg kann damit die Zettelwirtschaft ablösen.
Der letzte Beleg der Registrierkasse vor dem Jahreswechsel ist der Jahresbeleg. Er wird mit Wert 0 erstellt und in Finanz Online überprüft. Ein gedruckter oder als Datei abgespeicherter Beleg muss sieben Jahre aufbewahrt werden.