Lizenzzahlungen müssen ab 2026 gemeldet werden
Die Verordnung über die Meldung bestimmter Honorare wird um Lizenzempfänger erweitert. Lizenzhonorare aus 2026 müssen erstmalig bis Februar 2027 gemeldet werden.
Die Verordnung über die Meldung bestimmter Honorare wird um Lizenzempfänger erweitert. Lizenzhonorare aus 2026 müssen erstmalig bis Februar 2027 gemeldet werden.
Damit bei der Finanz der Datenkorb gut gefüllt ist, müssen Unternehmen bis Ende Februar zahlreiche Daten melden.
Ab Oktober 2026 darf der Registrierkassenbeleg auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Der digitale Beleg kann damit die Zettelwirtschaft ablösen.
Der letzte Beleg der Registrierkasse vor dem Jahreswechsel ist der Jahresbeleg. Er wird mit Wert 0 erstellt und in Finanz Online überprüft. Ein gedruckter oder als Datei abgespeicherter Beleg muss sieben Jahre aufbewahrt werden.