E-Commerce: Widerrufsbutton ab Juni Pflicht
Damit Verbraucher im Internet abgeschlossene Verträge leicht widerrufen können, muss es ab 19. Juni 2026 in allen Webshops eine Widerrufsfunktion geben.
Damit Verbraucher im Internet abgeschlossene Verträge leicht widerrufen können, muss es ab 19. Juni 2026 in allen Webshops eine Widerrufsfunktion geben.
Ein neues Gesetz soll seit Jänner 2026 das willkürliche Abmahngeschäft unterbinden. Doch auch die Inkassobüros lassen nicht locker.
Die Liste der Scheinunternehmen wächst stetig – vor allem in der Baubranche. Wer mit solchen Unternehmen Geschäfte macht, riskiert massive steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Probleme.