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Erstattung EU-Mehrwertsteuern – Frist 30. September 2026

Haben Sie 2025 im EU-Ausland Waren und Dienstleistungen mit Umsatzsteuer eingekauft? Für die Mehrwertsteuer-Erstattung haben Sie noch bis 30. September 2026 Zeit. Beantragt wird über FinanzOnline. Die Frist kann nicht verlängert werden.

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Vorsteuern 2025 aus Drittländern holen

Wenn Sie 2025 beruflich in einem Nicht-EU-Staat unterwegs waren, können Sie bis 30. Juni die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen.

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